Statuten des Vereins Adventmarkt Sulz
1. Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen Adventmarkt Sulz besteht ein Verein, der den vorliegenden Statuten und den Vorschriften in Art. 60 ff. ZGB untersteht.
1.2 Sitz des Vereins ist in 5080 Laufenburg Ortsteil 5085 Sulz.
Für den Fall eines Eintrags in das Handelsregister lautet die Adresse: Gansingerstrasse 17, 5085 Sulz.
2. Zweck
2.1 Der Verein versteht sich als Koordinationsstelle vorweihnachtlicher Anlässe in Sulz AG, engagiert sich für ihre umfassende Kommunikation und veranstaltet einen Adventsmarkt mit regionalen Produkten. Er pflegt nationale und internationale Netzwerke und weitet diese aus. Der Verein fördert die traditionelle Weihnachtskultur und kann eigene Veranstaltungen organisieren.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
2.2 Einer Umwandlung des Vereinszwecks muss eine 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung zustimmen.
3. Mitglieder
3.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, welche den Zweck anerkennen und fördern.
3.2 Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach schriftlichem Gesuch. Der Entscheid ist endgültig und muss nicht begründet werden.
3.3 Personen, die sich besonders eingesetzt haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
4. Mitgliederbeitrag
4.1 Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung jährlich festgelegt.
4.2 Für das Kalenderjahr der Aufnahme oder des Austritts ist der volle Beitrag geschuldet.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
5.1 Erlöschensgründe
- Austritt
- Ausschluss
- Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit
5.2 Austritt
Schriftlich mit 6 Monaten Frist auf Ende Jahr gegenüber dem Vorstand.
5.3 Ausschluss
5.3.1 Ausschluss durch den Vorstand nach Anhörung des Mitglieds, schriftlich mit sofortiger Wirkung.
5.3.2 Ausschluss ist endgültig, kein Rekurs möglich.
5.4 Tod / Verlust der Rechtsfähigkeit
Die Mitgliedschaft ist weder vererblich noch übertragbar.
6. Organisation des Vereins
6.1 Organe
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Revisionsstelle
6.2 Mitgliederversammlung
6.2.1 Oberstes Organ mit u. a. folgenden Befugnissen:
- Genehmigung Protokoll
- Abnahme Jahresbericht, Jahresrechnung, Budget
- Entlastung Vorstand und Revisionsstelle
- Festsetzung Beiträge
- Wahlen
- Änderung Statuten
- Auflösung Verein
Weitere Details siehe Statutentext.
6.3 Vorstand
Mindestens 3, maximal 7 Mitglieder. Amtsdauer 3 Jahre, Wiederwahl möglich. Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den Verein nach aussen und ist beschlussfähig bei Mehrheitsanwesenheit.
6.4 Revisionsstelle
Kann natürliche oder juristische Personen umfassen, Amtsdauer 3 Jahre. Prüft die Jahresrechnung und berichtet der Mitgliederversammlung.
7. Vereinsvermögen, Haftung und Nachschusspflicht
7.1 Vereinsvermögen besteht aus Mitgliederbeiträgen, Überschüssen, Spenden, Beiträgen, Vermächtnissen.
7.2 Haftung ausschliesslich mit Vereinsvermögen. Keine Nachschusspflicht.
8. Statutenänderungen und Auflösung
8.1 Änderungen und Auflösung bedürfen Anwesenheit von 2/3 aller Mitglieder und absolute Mehrheit.
8.2 Bei Nichterreichen zweite Versammlung innert 6 Wochen, dann ohne Quorum.
8.3 Vermögen geht an steuerbefreite Organisation mit ähnlichem Zweck.
9. Inkrafttreten
Genehmigt an der Gründerversammlung vom 22.08.2023, sofort in Kraft.